Mit dem WELS-Programm fördert das Präsidium Projekte, die den Wandel der Lehr- und Lernkultur an der Johannes Gutenberg-Universität voranbringen. Es wendet sich an Akteur:innen aus allen Fachbereichen und Lehreinheiten, die akademische Lehre ins Gespräch bringen und zukunftsfähig gestalten wollen.

Dabei versteht sich das WELS-Programm als Erweiterung und Ergänzung zu etablierten Förderformaten nach hinten und nach vorne. Es setzt da an, wo Themen explorativ erkundet und Stakeholder gewonnen werden müssen. Und es fördert Formate und Strukturen, die Innovation, Austausch und Qualitätssicherung im Bereich der Lehre dauerhaft sicherstellen – weit über das innovative Einzelprojekt hinaus.

WELS legt besonderen Wert auf dauerhafte Wirksamkeit durch universitätsinterne und -externe Expertise, Prozesse von Evaluation und Anpassung und eine offene Feedbackkultur, die insbesondere studentische Perspektiven berücksichtigt. Ein WELS-Antrag kann zusätzlich zu einer bereits bestehenden Förderung gestellt werden.

LET’S TALK ABOUT…

Beantragt werden können

  1. Mittel für die Organisation von partizipativen Events und/oder Prozessen zu lehrrelevanten Themen (Moderationshonorare, Verbrauchsmittel)
  2. Reisekosten und Honorare für externe Expertise (Peers, Hochschuldidaktiker:innen etc.)

Förderbedingungen sind

  1. die Beteiligung von Studierenden
  2. die Einbindung JGU-interner Expert:innen (z. B. aus dem Dezernat Hochschulentwicklung und dem Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung)
  3. die Absicht, aus der Diskussion Maßnahmen zur Verbesserung der Lehr-Lern-Situation abzuleiten und diese im Erfolgsfall nachhaltig zu verankern

Erläuterung

Der Wandel der Lehr- und Lernkultur ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die komplexen Entwicklungen, die ihn nötig machen (Digitalisierung, KI, verändertes Studienwahl- und Studierverhalten), verlangen in ihrer Bearbeitung multiperspektivische Ansätze und neue Expertisen.

Deshalb unterstützt WELS1 die Konzeption und Durchführung von Dialogformaten für die (Weiter-)Entwicklung von Lehr- und Prüfungsszenarien. Insbesondere ermuntert WELS1 die Einbindung externer Expert:innen – als Prozessbegleitung ebenso wie als hilfreiche Perspektive in der Diskussion. Die hier gewonnenen Einsichten sollen dabei zeitnah Eingang in die Praxis von Lehre und Studium finden.

Gerne stellen wir für Sie den Kontakt zu hochschulinternen oder externen Expert:innen her.

SCHAUFENSTER LEHRE

Beantragt werden können

  1. Mittel für die Umsetzung von Praxisprojekten in der Lehre (z. B. Hilfskräfte, Sachmittel)
  2. Mittel für die (dauerhafte) Sichtbarmachung von Praxisprojekten und anderen innovativen Lehrformaten (z. B. Produktionskosten)

Förderbedingungen sind

  1. die Einbindung JGU-interner Expert:innen z. B. aus UB (ZAP, Makerspace) oder COM oder, je nach Medium,
  2. die Nutzung von JGU-Plattformen bei der Sichtbarmachung der Ergebnisse: Schule des Sehens, REMIX (beide UB), VES u. a.

Erläuterung

Damit innovative Lehr-Lern-Experimente über ihren unmittelbaren Kontext hinaus Wirkung entfalten, müssen sie in besonderem Maße Sichtbarkeit erlangen. WELS2 stellt die notwendigen Ressourcen für eine ansprechende Projektdokumentation bereit und lädt so zu einem lebendigen Austausch über Formate und Ergebnisse ein.

Gefördert werden können zudem Lehrvorhaben, die von vornherein auf Kommunikation mit der (universitären) Öffentlichkeit ausgerichtet sind. Zu denken wäre hier an Praxisprojekte, die z. B. ein relevantes Thema in einer (analogen oder digitalen) Ausstellung aufarbeiten oder Wissenschaft in gesellschaftliches Engagement überführen (Service Learning). Gerne stellen wir den Kontakt zu hochschulinternen Expert:innen her.

Wichtig: Bei der Arbeit mit REMIX entstehen Kosten, die bei der Antragstellung berücksichtigt werden sollten.

ZUKUNFT DENKEN, WANDEL ERMÖGLICHEN

Beantragt werden können

  1. Mittel für die Konzeption und den Anschub von (auf Dauer angelegten) Foren für Studium und Lehre (z. B. Honorare für die professionelle Moderation eines Kick-Off-Workshops)
  2. Mittel für die Durchführung von strukturellen Veränderungen im Bereich Studium und Lehre (z. B. Reisekosten und Honorare für Vertreter:innen von Best-Practice-Beispielen, Hilfskraft- oder Tutor:innenmittel)
  3. Mittel für Evaluation und Begleitforschung (Entwicklung individueller Beobachtungswerkzeuge, Hilfskraftmittel für Erhebungen)

Förderbedingungen sind

  1. die Einbindung JGU-interner Expert:innen (z. B. aus dem Dezernat Hochschulentwicklung, dem Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung oder dem Bereich Personalentwicklung)
  2. die Beteiligung von Studierenden
  3. die Verpflichtung zur Evaluation des Vorhabens und zur Vorstellung in den Gremien des Fachbereichs über mindestens 2 Jahre

Erläuterung

Studium und Lehre sehen sich heute einem starken Wandel von Umweltfaktoren ausgesetzt (Schule, Studierverhalten, Berufswelt), auf den sie, wenn sie zukunftsfähig bleiben wollen, klug und flexibel reagieren müssen. WELS3 fördert deshalb den Aufbau von partizipativen Strukturen, die konkrete Realitäten in den jeweiligen Lehreinheiten empirisch erforschen und geeignete Anpassungen von Studienstrukturen und Lehrformaten konzipieren. Diese können universell und auf Dauer angelegt sein (z. B. Lehrgespräche, Round Tables etc.) oder sich einem konkreten Innovationsprojekt widmen (Reform der Studieneingangsphase, Modernisierung berufsorientierender Maßnahmen).

Gerne stellen wir für Sie den Kontakt zu hochschulinternen oder externen Expert:innen her.






Über dieses Formular können Lehrende (Fachbereiche, Institute, Einrichtungen) der JGU eine Förderung im Rahmen der WELS-Programme beantragen.

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Beabsichtigte Förderlinie
(Schätzung in €)
Aus Abrechnungsgründen möchten wir Sie bitten, eine runde Summe zu beantragen.
Bitte teilen Sie die Gesamtfördersumme auf Haushaltsjahre im Förderzeitraum auf. Beispiel: Sie beantragen 5000 Euro Hilfskraftmittel von Oktober 1477 bis Juni 1478: Aufteilung 1477 – 1.666 € – 1478: 3.333 €.
(z.B. Hilfskraftmittel; Sachmittel für Veranstaltungen; Honorare)
Was ist die Kernidee des Projekts? Welche Ziele sollen mit der Förderung erreicht werden? Inwiefern dienen die beantragten Mittel dem Erreichen dieser Ziele? Wie erfüllt das Projekt die Förderbedingungen für die jeweilige WELS-Linie? (max. 6.000 Zeichen)
Förderung durch andere Stellen
Bitte gib eine Zahl kleiner oder gleich 9999 ein.
Bitte tragen Sie die Kostenstelle Ihres Instituts, Ihrer Arbeitseinheit o. ä. ein.
Versicherung(erforderlich)

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