Besondere Leistungsbezüge für Lehrleistungen

Gemäß den Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) werden in den Besoldungsgruppen W2 und W3 für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung variable Leistungsbezüge gewährt, die entweder befristet oder unbefristet und als Einmalzahlung oder laufende Zahlung ausgestaltet sein können. An der JGU werden diese Leistungsbezüge auf Antrag vergeben, wobei besondere Leistungen über mindestens drei Jahre nachgewiesen oder Zielvereinbarungen erfüllt werden müssen. Die Anträge müssen bis zum 31. März eingereicht werden. Es sind spezifische Pflicht- und Wahlpflichtkriterien zu erfüllen, die je nach Schwerpunkt entweder auf Forschung/Kunst oder Lehre liegen.